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Vertreibung
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Vertreibung ist eine mit Gewalt oder deren Androhung erzwungene Migration zumeist religiöser oder ethnischer Minderheiten, die genötigt werden, ihre angestammte Herkunftsregion zu verlassen. Darunter fallen erzwungene, dauerhafte Flucht, Ausweisung und erzwungene Umsiedlung aus einem Staat oder bei dessen Neu- bzw. Umbildung. Das unterscheidet sie von der Deportation, die Zwangsumsiedlungen innerhalb eines Herrschaftsbereichs bezeichnet. Die Abgrenzung zu anderen Formen der Migration ist oft schwierig.
Contents
âą Antike
âą Mittelalter
⹠Völkerrecht
âą Literatur
âą Weblinks
âą FuĂnoten
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Definitionen und Abgrenzungen
Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverstĂ€ndlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plĂ€diert fĂŒr folgende Definition:
âVertreibung ist eine erzwungene Form von Migration ĂŒber Staatsgrenzen hinweg. Die von ihr Betroffenen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen. Vertreibung ist unumkehrbar und endgĂŒltig.âcite-ref-1[1]
Deportation unterscheidet sich nach Ther von Vertreibung dadurch, dass eine spĂ€tere RĂŒckkehr nicht ausgeschlossen ist. AuĂerdem findet sie immer innerhalb des Herrschaftsgebietes eines Staates statt.cite-ref-2[2]
Der Geograph Peter Meusburger setzt Vertreibung mit ethnischer SĂ€uberung gleich und definiert sie als âmit Gewalt oder sonstigen Zwangsmitteln bewirkte Aussiedlung der Bevölkerung aus ihrer Heimat ĂŒber die Grenzen des vertreibenden Staates hinwegâ.cite-ref-3[3]
Die Historiker Stefan Troebst und K. Erik Franzen definieren Vertreibung âals mit der Anwendung oder zumindest mit der Androhung von Gewalt verbundene erzwungene Bevölkerungsbewegung von Menschen (zumeist von religiösen oder ethnischen Minderheiten, â nationale Minderheit), die zum Verlassen ihrer Herkunftsregion gezwungen sind.â Hierunter subsumieren sie auch Flucht, sofern sie dauerhaft erfolge und durch Gewalt oder deren Androhung erzwungen werde, und die Ausweisung oder Umsiedlung einer Bevölkerungsgruppe bzw. -minderheit aus einem Staat.cite-ref-4[4]
Knapper definiert der Migrationsforscher Jochen Oltmer: Vertreibung sei eine ârĂ€umliche Mobilisierung durch Gewalt ohne MaĂnahmen zur Wiederansiedlungâ.cite-ref-5[5]
DarĂŒber hinaus werden zahlreiche Begriffe verwendet, die bestimmte Konnotationen haben:
âą Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. Da es neben massiver Verfolgung politische und gesellschaftliche Diskriminierungen oder rein ökonomisch begrĂŒndeten Druck unterschiedlichsten Grades gegeben hat und gibt, ist es ohne Nachweis einer Ausweisung oder Gewaltandrohung oft schwer, Vertreibung gegenĂŒber freiwilliger Auswanderung oder auch freiwilligem groĂrĂ€umigem Ortswechsel innerhalb eines Staates abzugrenzen. In der Forschung besteht kein Konsens, wie Flucht und Zwangsmigration voneinander trennscharf abzugrenzen wĂ€ren.cite-ref-6[6]
âą Ausweisung ist ein Verwaltungsakt mit dem Ziel, die Anwesenheit des Betroffenen in einem Land zu beenden und ihm Wiedereinreise und weiteren Aufenthalt zu verwehren. Ausweisungen stellen grundsĂ€tzlich Interessen eines Staates oder einer Gemeinschaft ĂŒber das Wohl des Ausgewiesenen.
⹠Abschiebung ist der behördliche Vollzug einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellten Ausreisepflicht (Ausweisung).
âą Bei einer Flucht verlassen Menschen ihre Heimat nicht auf behördliche Anordnung, sondern um einer â möglicherweise lebensbedrohenden â Gefahr zu entgehen. Sie werden nicht unmittelbar zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen, sondern mittelbar. Falls FlĂŒchtlingen oder Ausgewiesenen die RĂŒckkehr in ihre Heimat verwehrt wird, unterscheidet sich ihre Lage nicht mehr von der Lage von Vertriebenen. HĂ€ufig wird der Begriff zusammen â in der Formulierung âFlucht und Vertreibungâ â verwendet.
âą Ethnische SĂ€uberung etablierte sich mit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts bei Juristen und Historikern (und spĂ€ter auch in Medien und der Ăffentlichkeit) als Begriff fĂŒr MaĂnahmen, die das Ziel haben, Bevölkerungsgruppen zu entfernen, die der Vorstellung der Behörden oder einer mĂ€chtigen Bevölkerungsgruppe von der sprachlichen oder kulturellen Zusammensetzung ihres Gemeinwesens widersprechen. Von den Methoden ist der Genozid mit Abstand die verbrecherischste, die Vertreibung aber auch hochgradig inhuman.
⹠Staatlich erzwungene Umsiedlung hat in Imperien auch hÀufig dem Zweck gedient, verschiedene Bevölkerungsgruppen zu mischen, um dadurch separatistischen AktivitÀten vorzubeugen.
âą Neben vorrangig staatspolitisch motivierten Vertreibungen gab und gibt es auch immer wieder vorrangig wirtschaftlich motivierte im Rahmen groĂrĂ€umiger Ănderungen der FlĂ€chennutzung. Beispiele sind groĂe Staudammprojekte, in jĂŒngerer Zeit etwa in der Volksrepublik China und in der TĂŒrkei, Tagebaue (etwa Ostdeutschland oder die Ville) sowie die Anlage von GroĂfarmen in Gebieten mit bisher traditionellen Wirtschaftsformen, etwa in Indonesien. LĂ€ngst nicht immer sind die Behörden willens und in der Lage, Einwohnern, die diesen Projekten weichen mĂŒssen, angemessene EntschĂ€digungen und attraktive neue Siedlungsgebiete zur VerfĂŒgung zu stellen.
Flucht ist das ungeordnete, teilweise panische ZurĂŒckweichen vor einem Feind, Angreifer, einer Gefahr oder einer Katastrophe. HĂ€ufig werden beide Begriffe zusammen â in der Formulierung âFlucht und Vertreibungâ â verwendet. In Deutschland und Ăsterreich verbindet man den Begriff âVertreibungâ im AlltagsverstĂ€ndnis vor allem mit der Flucht, Ausweisung und Zwangsumsiedlung von Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie aus dem Sudetenland, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Ergebnis alliierter Ăbereinkunft unter die Verwaltung der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion gefallen waren beziehungsweise wieder Teil der Tschechoslowakei wurden.
In der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR war âUmsiedlerâ die offizielle Bezeichnung. Der Begriff âVertriebeneâ wurde vermieden.
Antike
Als Babylonisches Exil wird die Epoche der Geschichte Israels bezeichnet, die 598 v. Chr. mit der Eroberung Jerusalems durch den babylonischen König Nebukadnezar II. begann und bis zur Eroberung Babylons 539 v. Chr. durch den Perserkönig Kyros II. dauerte. Ein GroĂteil der Bevölkerung, vor allem die Oberschicht, wurde nach Babylon exiliert oder deportiert und dort zwangsangesiedelt.
Zu den bekanntesten Vertreibungen im Römischen Reich gehört die Vertreibung der Juden aus Palaestina nach der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstandes von 132 bis 135 n. Chr.
Mittelalter
âą Vertreibung von Juden durch Pogrome in zahlreichen LĂ€ndern sowie von anderen religiösen oder ethnischen Minderheiten, Hugenotten, Katharern, von der Kirche sogenannten Ketzern (Waldenser, Katharer u. a.), von Muslimen in den von KreuzzĂŒgen betroffenen Gebieten etc.; oft waren diese Vertreibungen mit Massenmorden verbunden.
âą Karl der GroĂe (747/748â814):
âą Umsiedlung von Friesen ins Binnenland zu deren besserer Kontrolle
âą Friedrich I., genannt âBarbarossaâ:
âą 1162 Vertreibung der Einwohner Mailands aus ihrer Stadt, die sie lange Jahre nicht betreten und wieder aufbauen durften.
Neuzeit (bis Anfang 20. Jahrhundert)
âą Vertreibung und Völkermord an indigenen Völkern wĂ€hrend der Besiedlung Amerikas und Australiens und danach, teilweise bis in die jĂŒngere Vergangenheit. Viele Indianervölker wurden dauerhaft in Reservate deportiert.
âą Spanien:
âą 1492 werden die spanischen Juden (Sephardim) durch das Alhambra-Edikt der Katholischen Könige Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragon vertrieben. Die meisten Juden flĂŒchten nach Portugal, wo sie fĂŒnf Jahre spĂ€ter weiter vertrieben werden.
âą Die Morisken werden um 1570 bis 1611, obwohl inzwischen getauft (also ethnische SĂ€uberung), aus Andalusien zunĂ€chst teilweise in andere Gegenden Spaniens umgesiedelt, dann ausgewiesen, ĂŒberwiegend nach Marokko und Tunesien.
âą Ăsterreich:
âą 16. Jahrhundert: Tötung und Vertreibung tausender Hutterer (AnhĂ€nger von Jakob Hutter) sowie weiterer TĂ€ufer und Protestanten. 1540 wurden ungefĂ€hr 80 mĂ€nnliche Hutterer, die ihrem Glauben und gemeinschaftlichen Leben abzusagen nicht bereit waren, in ihrer Siedlung bei Steinabrunn in Niederösterreich verhaftet, spĂ€ter gefoltert und getrennt von ihren Familien lebenslang als Rudersklaven auf den kaiserlichen Galeeren verurteilt. Kaiser Ferdinand II. (1619â1637) erklĂ€rte, âlieber ĂŒber eine WĂŒste als ĂŒber ein ketzerisches Land herrschen zu wollen.â Nach der Niederlage der evangelischen StĂ€nde Böhmens in der Schlacht am WeiĂen Berg (1620) wurden Tausende zur Auswanderung aus den tschechischsprachigen KronlĂ€ndern gezwungen, darunter Jan Amos Komensky (Philosoph, Erzieher und Bischof der BrĂŒder-UnitĂ€t).
âą Erst Kaiser Joseph II. gewĂ€hrte durch das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 den Vertretern des Augsburger und Helvetischen Bekenntnisses (Lutheranern und Reformierten) sowie den nichtunierten Griechen (Orthodoxe) ohne RĂŒcksicht auf den bisherigen Rechtsstand ein ihrer Religion gemĂ€Ăes Privatexercitium und gewisse bĂŒrgerliche Rechte, die auf beschrĂ€nkte bĂŒrgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken hinausliefen und somit vor Vertreibung schĂŒtzten. Trotz des 1781 durch den römisch-deutschen Kaiser erlassenen Toleranzpatentes fĂŒr die Evangelischen wurden beispielsweise 1834 noch 440 Zillertaler aus Tirol ausgewiesen.
âą Nordamerika:
âą Great Upheaval (frz.: Le Grand DĂ©rangement) â die Vertreibung von französisch-akadischen Einwohnern der Provinzen Akadien und Nova Scotia im Jahre 1755. DurchgefĂŒhrt durch die Briten nach deren Sieg im Britisch-Französischen Krieg. Die Nachkommen dieser Vertriebenen sind als Cajun bekannt.
âą Der âPfad der TrĂ€nenâ ist benannt nach der 1800 und 1830 erfolgten zwangsweisen Umsiedlung von IndianerstĂ€mmen, um deren Land nutzen zu können;
âą der âLange Marschâ der Navajo im MĂ€rz 1864, die nach einem 563 Kilometer langen Gewaltmarsch ins Bosque-Redondo-Reservat in New Mexico mit Mescalero-Apachen zusammengetrieben wurden.
âą Schottland: Seit etwa 1780 wurden wĂ€hrend der Highland Clearances etwa 500.000 groĂenteils GĂ€lisch sprechende Einwohner aus dem schottischen Hochland vertrieben, in manchen Gegenden ĂŒber 90 % der Bevölkerung. Die vordergrĂŒndig wirtschaftlich begrĂŒndete MaĂnahme (lukrative extensive Schafzucht) erfĂŒllte auch einen politischen Zweck, da die HighlĂ€nder an mehreren AufstĂ€nden gegen die englische Krone teilgenommen hatten.
âą Irland: WĂ€hrend der GroĂen Hungersnot in Irland 1845â1849 wurden Zehntausende irische Bauern vertrieben, weil sie die Pacht fĂŒr ihr Land nicht aufbringen konnten; ein berĂŒchtigtes Beispiel ist der Ballinglass Incident.
⹠Russland: Vertreibungen der 1860er-Jahre im Nordkaukasus, Tscherkessen und andere Völker (siehe auch Völker und Sprachen in Russland und Muhacir).
âą Balkan: Muslimische FlĂŒchtlingsbewegungen in und aus den Balkanprovinzen im Osmanischen Reich 1814â1926 und in die Republik TĂŒrkei 1923â1991.
âą Deutsches Reich: Polenausweisungen. Von MĂ€rz 1885 an wurden insgesamt 32.000 Polen mit ungeklĂ€rter, russischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit aus Ostdeutschland ausgewiesen, obwohl sie dort zum Teil seit Generationen gelebt hatten. Die Aktion, die selbst in konservativen Kreisen als âunklug und nutzlos grausamâ kritisiert wurde, hatte eine antisemitische Spitze: Mehr als ein Viertel der Betroffenen waren Juden.cite-ref-7[7]
WĂ€hrend und nach dem Ersten Weltkrieg
âą TĂŒrkei: Vertreibung und Völkermord an zahlreichen Armeniern und Griechen 1915. Den Armeniern wurde Untreue gegenĂŒber dem Osmanischen Reich vorgeworfen. Mehrere Hunderttausend Menschen wurden ermordet oder vertrieben.
âą Zweite Polnische Republik: 1918/19 bis 1939 verlieĂen rund 1,5 Millionen Deutsche die gemÀà dem Versailler Vertrag polnisch gewordenen gemischten Siedlungsgebiete (u. a. im Polnischen Korridor), wobei in Oberschlesien Deutsche wie Polen in groĂer Zahl aus ihrem bisherigen Wohnort in den Staat ihrer Wahl zogen.
âą ElsaĂ-Lothringen: Ausweisung von ca. 132.000 Deutschen nach 1918. Die Franzosen fĂŒhrten ein Klassifizierungs-System ein: Nach 1871 zugezogene Deutsche (niedrigste von vier Stufen) wurden grundsĂ€tzlich vertrieben. Etwa 200.000 Personen mussten nach Deutschland ĂŒbersiedeln. Etwa die HĂ€lfte davon konnte in den folgenden Monaten wieder nach ElsaĂ-Lothringen zurĂŒckkehren, nachdem US-PrĂ€sident Woodrow Wilson auf die Regierung in Paris Druck ausgeĂŒbt hatte.
âą Memelland: Vertreibung von ca. 16.000 Deutschen nach 1923 durch den litauischen Staat.
âą Griechenland und TĂŒrkei: Griechenverfolgungen im Osmanischen Reich 1914â1923 und Vertreibung der jeweiligen Minderheiten als Folge des Ersten Weltkrieges und des Griechisch-TĂŒrkischen Krieges. GemÀà dem Vertrag von Lausanne bzw. der Konvention ĂŒber den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der TĂŒrkei von 1923 wurden mehrere Hunderttausend Menschen umgesiedelt und gröĂtenteils vertrieben, davon ungefĂ€hr dreimal so viele Griechen wie TĂŒrken. Die Vertreibungen wurden von zahlreichen Massakern begleitet. Es handelte sich um den weltweit ersten umfangreichen, von Vertretern zweier Staaten unterzeichneten âBevölkerungsaustauschâ.cite-ref-9[9]
Vor und wÀhrend des Zweiten Weltkriegs
Die Vertreibung eines groĂen Teils der jĂŒdischen Deutschen durch immer weitergehende Formen der Entrechtung und Verfolgung seit der MachtĂŒbernahme der Nationalsozialisten 1933 war ein erster Schritt zur âEndlösung der Judenfrageâ bzw. dem Holocaust ab 1941; dabei wird sowohl von dem individuellen Erleben aus Sicht der Opfer (Zwang zum Gang ins Exil) gesprochen wie auch von einer Vertreibung ganzer Gruppen von Intellektuellen, KĂŒnstlern (z. B. Filmschaffende oder âVerstummte Stimmen â die Vertreibung der âJudenâ aus der Oper 1933 bis 1945â (Wanderausstellung)), Medizinern oder Juristen und anderen durch Gesetzgebung und MaĂnahmen im GeschĂ€ftsleben oder privaten Umfeld.
1939 vereinbarten Adolf Hitler und Benito Mussolini die Umsiedlung der SĂŒdtiroler, die so genannte Option. Dabei wurden SĂŒdtiroler gezwungen, zwischen der Aufgabe ihrer Heimat und der Aufgabe ihrer deutschen Sprache und Kultur zu wĂ€hlen. Wer sein Volkstum behalten wollte, musste SĂŒdtirol verlassen. Unter dem Eindruck der intensiven Propaganda der beiden Diktatoren entschieden sich rund 86 Prozent fĂŒr das Verlassen der Heimat. Etwa 75.000 haben SĂŒdtirol dann tatsĂ€chlich verlassen,cite-ref-10[10] wenig mehr als 20.000 kehrten nach Kriegsende zurĂŒck;cite-ref-11[11]
Zwischen Hitler und Mussolini wurde 1939 ebenfalls vereinbart, im Rahmen der beabsichtigten Aufteilung Jugoslawiens in deutsche und italienische InteressenssphĂ€ren die Gottscheer aus ihrer seit 600 Jahren besiedelten Heimat im SĂŒden des heutigen Sloweniens auszusiedeln. Unter erheblichem propagandistischen Druck entschieden sich nach der Besetzung Jugoslawiens 1941 12.000 der 13.000 Gottscheer fĂŒr die Option der Umsiedlung in das âRanner Dreieckâ genannte Gebiet der Untersteiermark sĂŒdlich der Save um BreĆŸice.
Zu den MaĂnahmen nationalsozialistischer Rassen-, GroĂraum-, Siedlungs- und Bevölkerungspolitik gehörten groĂ angelegte Planungen und Umsiedlungsprojekte im Vorfeld und wĂ€hrend des Krieges gegen die Sowjetunion. Dabei kam es zu brutalen Vertreibungen, Deportationen, Massakern und Verpflichtung zur Zwangsarbeit auch in anderen Gebieten, insbesondere nach dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. In diesem Zusammenhang steht die von Hitler und Stalin 1939 vereinbarte Aussiedlung von Deutsch-Balten aus Estland und Lettland sowie von Bessarabiendeutschen; die meisten von ihnen wurden in polnischen Gebieten (sĂŒdliches WestpreuĂen, Posener Land oder Warthegau, vereinzelt auch in anderen Teilen Polens) angesiedelt.
Die Deportationen in der UdSSR, unter anderem 1940 im Baltikum sowie die Auflösung der Wolgarepublik der deutschen Minderheit als ein ethnischer RisikotrĂ€ger und die Aussiedlung ihrer Bewohner nach Kasachstan und in andere Teile der Sowjetunion nach dem deutschen Angriff 1941 geschahen gleichzeitig mit der deutschen Zwangsbesiedlung von zuvor ganz oder teilweise polnischen Gebieten, nachdem 1941 rund 650.000 Polen aus Westpolen und WestpreuĂen in das so genannte Generalgouvernement vertrieben worden waren. Eine weitere Vertreibungsaktion betraf 110.000 Polen im Raum der sĂŒdostpolnischen Stadt ZamoĆÄ, die Aktion ZamoĆÄ.cite-ref-12[12] ZustĂ€ndig fĂŒr die Vertreibung der Polen und Juden war auf deutscher Seite die Umwandererzentralstelle (âAmt fĂŒr Aussiedlung von Polen und Judenâ), fĂŒr die Verwertung des zurĂŒckgelassenen Vermögens die Haupttreuhandstelle Ost bzw. die âTreuhandstelle fĂŒr das Generalgouvernementâ und fĂŒr die Neuansiedlung der Volksdeutschen unter dem Propagandabegriff âHeim ins Reichâ die Volksdeutsche Mittelstelle.
Der Generalplan Ost, Grundlage der MaĂnahmen in Polen, war das 1941 und 1942 vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) ausgearbeitete Vorhaben, nach der Vernichtung der europĂ€ischen Juden weitere von den Nationalsozialisten als âminderwertigâ bezeichnete Rassen (vor allem slawische Völker) langsam nach Ostrussland und Sibirien zu vertreiben, unter der Voraussetzung eines Sieges gegen die Sowjetunion. Im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS von 1948, dem achten der zwölf NĂŒrnberger Nachfolgeprozesse vor einem amerikanischen MilitĂ€rgericht, wurden diese Vertreibungen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet und geahndet. Auch die Neuansiedlungen wurden als VerstoĂ gegen die Haager Landkriegsordnung bestraft (vgl. Vertreibung und Völkerrecht).
Vertreibung der Deutschen 1945 bis 1950
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Hauptartikel
:
Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945â1950
Am 21. Juni 1945 begannen in einem 50 bis 200 Kilometer breiten Gebiet östlich von Oder und Neisse wegen der massenhaften RĂŒckkehr der KriegsflĂŒchtlinge aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), und um fĂŒr die Potsdamer Konferenz der SiegermĂ€chte vollendete Tatsachen zu schaffen, die dort stationierten Truppen der Polnischen Volksarmee mit der gewaltsamen âAussiedlungâ der âechtenâ Deutschen per FuĂmarsch in die SBZ.cite-ref-13[13]
Im August 1945 einigten sich die Teilnehmer der Potsdamer Konferenz auf die Ausweisung der Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn in Form einer âĂberfĂŒhrung ⊠in ordnungsgemĂ€Ăer und humaner Weiseâ. Im öffentlichen und behördlichen Sprachgebrauch war dies auch die Bezeichnung fĂŒr die Zwangsaussiedlung von Deutschen. In den Westzonen wurde aufgrund der Ausweitung dieser Ausweisungen auf Volksdeutsche aus RumĂ€nien, Jugoslawien und Sowjetunion die MaĂnahmen scharf kritisiert und im öffentlichen Sprachgebrauch etablierten sich die Begriffe Austreibung und Vertreibung.cite-ref-14[14]
In der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs und nach dessen Ende wurden 12 bis 14 Millionen Deutsche aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie deutschsprachige Bewohner aus Ostmittel-, Ost- und SĂŒdosteuropa vertrieben. Anders als im Potsdamer Abkommen, das die drei SiegermĂ€chte USA, Sowjetunion und GroĂbritannien am 2. August 1945 abgeschlossen hatten, vorgesehen, verlief die Vertreibung weder geordnet noch in humaner Weise: Sie ging einher mit PlĂŒnderungen, Zwangsarbeit und Tötungen, bei denen bis zu 2,5 Millionen Deutsche ums Leben kamen. Die Opferzahlen sind stark umstritten. Die Vertriebenen siedelten sich zum gröĂten Teil in der Bundesrepublik Deutschland an, wo sie als Heimatvertriebene anerkannt wurden. Sie grĂŒndeten eine eigene Partei, den Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten, der bis in die 1960er-Jahre aktiv war. Die Integration der Vertriebenen stellte die junge Bundesrepublik vor groĂe Herausforderungen.
Weitere Vertreibungen wÀhrend und nach dem Zweiten Weltkrieg
UngefÀhr gleichzeitig mit der Vertreibung von Deutschen aus Teilen Osteuropas, besonders aus den östlichen Gebieten des Reiches, fanden in Ostmitteleuropa weitere Vertreibungen beziehungsweise ethnische SÀuberungen statt, etwa zwischen Polen und der sowjetischen Ukraine, von in der Slowakei lebenden Ungarn und andere.
âą Die Vertreibungen in Finnland/Karelien. Anfang der 1940er-Jahre wurden die finnischen Karelier gleich zweimal vertrieben. Nach der Niederlage Finnlands im sowjetisch-finnischen Winterkrieg wurden insgesamt 400.000 teils von der finnischen Regierung aus dem grenznahen Gebiet evakuiert, zum gröĂeren Teil von der Roten Armee vertrieben. Nach dem Ăberfall auf die Sowjetunion 1941 kehrten etwa 70 % von ihnen zurĂŒck. Sie wurden 1944 im Zuge der Wiedereroberung Kareliens durch die Sowjetunion erneut vertrieben. Die Vertreibung der Karelier wurde auch nicht symbolisch wiedergutgemacht; Karelien ist bis heute zwischen Russland und Finnland aufgeteilt.cite-ref-15[15]
âą Die erzwungene Umsiedlung von Völkern in der Sowjetunion, die als politisch unzuverlĂ€ssig angesehen wurden, durch Josef Stalins Regierung vor allem in der ersten HĂ€lfte der 1940er-Jahre. Hierzu gehört die Deportation der Wolgadeutschen, Tschetschenen, Inguschen, Krimtataren, IngermanlĂ€nder Finnen, Mescheten, Koreaner (Korjo-Saram), Pontos-Griechen, Kurden sowie vieler Esten, Letten, Litauer und Ukrainer. Alle diese Völker wurden innerhalb des sowjetischen Machtbereichs deportiert. Den Krimtataren gelang Ende der 1980er-Jahre die Rehabilitierung, ein groĂer Teil ist auf die Krim zurĂŒckgekehrt. Die polnische Volksgruppe in Litauen, im westlichen WeiĂrussland und in der Westukraine (in der deutschen Literatur oft ungenau als âOstpolenâ bezeichnet) wurde teilweise nach Osten (Zentralasien) deportiert, teilweise 1945/46 nach Westen (Polen) vertrieben, teilweise konnte sie auch in ihrer Heimat verbleiben. Die Wolgadeutschen siedelten zum gröĂten Teil von ihren zugewiesenen Wohnorten in Sibirien und Zentralasien seit den 1980er-Jahren als Aussiedler beziehungsweise SpĂ€taussiedler nach Deutschland aus.
âą Griechische Truppen vertrieben 1944 einen GroĂteil der Ăamen (Albaner) kollektiv nach Albanien, wobei es nach albanischen Darstellungen zu vielen Opfern unter der Bevölkerung kam.
âą Die Umsiedlung bzw. Vertreibung von etwa 1,2 Millionen Polen von 1944 bis 1946 aus den der Sowjetunion angeschlossenen polnischen Ostprovinzen von 1919/20 bis 1939 nach Polen und in die nach dem Krieg de facto Polen angeschlossenen deutschen Ostgebiete.
âą Umsiedlung von ca. 150.000 Ukrainern aus SĂŒdostpolen in die vormals deutschen Gebiete im Nordwesten Polens in der âAktion Weichselâ.
⹠Nach der Kapitulation Japans am 2. September 1945 wurden 6,5 Millionen Japaner aus den wÀhrend des Weltkriegs eroberten Gebieten sowie aus der ehemaligen PrÀfektur Karafuto auf Sachalin zwangsweise repatriiert.cite-ref-16[16]
âą Julisch Venetien (Istrien, Fiume/Rijeka und Dalmatien): Zwischen 1943 und 1954 wurden Zehntausende ethnische Italiener aus Julisch Venetien vertrieben und enteignet. Ăber die Zahl der Betroffenen existieren verschiedene Angaben von ca. 200.000 bis 350.000.cite-ref-17[17] Zwischen 5.000 und 21.000 fielen den Foibe-Massakern zum Opfer.cite-ref-18[18] Seit 2005 wird in Italien jĂ€hrlich am 10. Februar ein Gedenktag abgehalten, um der Opfer der Foibe-Massaker sowie der Esuli (Vertriebenen) zu gedenken. GemÀà dem Vertrag von Rom (1983) verpflichtete sich das ehemalige Jugoslawien dazu, 110 Millionen US-Dollar an EntschĂ€digungszahlungen fĂŒr die italienischen FlĂŒchtlinge und ihre zurĂŒckgebliebenen BesitztĂŒmer zu leisten. Davon wurden bis 1991 etwa 17 Millionen ausbezahlt. Die Nachfolgestaaten Slowenien und Kroatien einigten sich, die Restschuld in Höhe von 93 Mio. untereinander zu verteilen in einem VerhĂ€ltnis von 60 zu 40. Slowenien hat also zirka 56 Mio. Verbindlichkeiten, Kroatien 37 Mio. ĂŒbernommen. Slowenien hat seinen Anteil bereits 2002 auf ein Konto der Dresdner Bank in Luxemburg eingezahlt. Die italienische Regierung hat sich aber geweigert, diese Zahlung als rechtmĂ€Ăig anzuerkennen. Kroatien hat seinerseits angeboten, die eigene Schuld zu begleichen.
âą Slowakei: Im SĂŒden der Slowakei lebten bis 1945 rund 720.000 ethnische Ungarn (Magyaren). Sie wurden 1945 wie die Sudeten- und Karpatendeutschen durch die BeneĆĄ-Dekrete enteignet. Etwa 30.000 Ungarn haben unmittelbar nach dem Krieg die Tschechoslowakei verlassen. Im Rahmen des Bevölkerungsaustausches sind 73.000 Slowaken aus Ungarn in die Tschechoslowakei und etwa 70.000 bis 90.000 Ungarn aus slowakischen Gebieten teilweise in Dörfer gezogen, wo frĂŒher Donauschwaben gelebt hatten. Die Umsiedlung der Slowaken ist auf freiwilliger Basis gelaufen, die Ungarn wurden gröĂtenteils unfreiwillig umgesiedelt. Die Ungarn in der Slowakei haben von 1945 bis Anfang der 1950er-Jahre in einem rechtlosen Rahmen gelebt, einige Tausend bis Zehntausend sind unfreiwillig in Gebiete umgesiedelt worden, die im Sudetenland von Deutschen verlassen werden mussten. Heute leben um die 500.000 Ungarn in der Slowakei. Die BeneĆĄ-Dekrete sind in den ungarisch-slowakischen Beziehungen nach wie vor umstritten.
âą Indien: Bei Erreichen der UnabhĂ€ngigkeit von GroĂbritannien 1947/48 und der Etablierung von Pakistan und der Indischen Union wurden Millionen Sikhs, Hindus und Muslime aus den mehrheitlich von Angehörigen der anderen Religionsgemeinschaft besiedelten Gebieten vertrieben. Dieser brutale âBevölkerungsaustauschâ betraf zwischen 14 und 15 Millionen Menschen. Etwas ĂŒber sieben Millionen Muslime wurden von Indien nach Pakistan vertrieben, eine etwa gleich groĂe Zahl Sikhs und Hindus aus Pakistan nach Indien.
âą Im PalĂ€stinakrieg (1948/49) flĂŒchteten 472.000 bis 650.000 palĂ€stinensische Arabercite-ref-19[19] aus ihren Wohnorten oder wurden vertrieben. Es ist unklar, in welchem Anteil FlĂŒchtlinge und Vertriebene stehen. Mehr als 850.000 Juden wurden gleichzeitig in den arabischen Staaten aus ihrer Heimat vertrieben. Die meisten von ihnen wanderten nach Israel aus (etwa 500.000), manche auch nach Frankreich oder in die USA. Die Mehrheit der PalĂ€stinenser ging nach Jordanien, weitere nach Libanon, Syrien und den damals Ă€gyptisch besetzten Gazastreifen. Ein weiterer wichtiger Zufluchtsort in der arabischen Welt war Kuwait. Eine erneute Vertreibung der PalĂ€stinenser fand unmittelbar nach dem Zweiten Golfkrieg statt, als Kuwait binnen zwei Wochen etwa 450.000 PalĂ€stinenser vertrieb.cite-ref-bbc-20-0[20]
âą Im Juni 1952 und im Oktober 1961 wurden Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze durchgefĂŒhrt.
âą Chagos-Archipel: Zwangsumsiedlung der gesamten einheimischen Bevölkerung, der Chagossianer, im Jahr 1971. Grund war die Verpachtung der Hauptinsel Diego Garcia durch GroĂbritannien an die U.S. Air Force.
âą Zypern: Nach der tĂŒrkischen Intervention in Nordzypern ab dem 20. Juli 1974 wurden mehrere Tausend griechische Zyprioten in den SĂŒdteil der Insel vertrieben.
⹠SFR Jugoslawien: Die als ethnische SÀuberungen bekannt gewordenen Vertreibungen im Laufe der Jugoslawienkriege von 1991 bis 1995. Bereits wÀhrend des Ersten Weltkrieges hatte es Vertreibungen im Gebiet des spÀteren Jugoslawien gegeben.
âą Weitere Vertreibungen geschahen in Afrika. Allein infolge des seit 2003 andauernden Darfur-Konfliktes sind ĂŒber 2,5 Millionen Menschen vertrieben worden.
âą Vertreibung der Armenier aus Bergkarabach, nach dem militĂ€rischen Sieg der aserbaidschanischen Diktatur ĂŒber das De-facto-Regime Republik Arzach am 20. September 2023. (siehe auch: Bergkarabachkonflikt; Vertreibung der Bergkarabach-Armenier)
Völkerrecht
Vertreibungen sind völkerrechtswidrig. Sie wurden bereits im Naturrecht des 18. Jahrhunderts geĂ€chtet.cite-ref-21[21] Sie verstoĂen unter anderem gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907, gegen das Verbot von Kollektivausweisungen, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und gegen das Eigentumsrecht. Vertreibungen sind oft mit Enteignungen verbunden. Doch selbst eine Vertreibung ohne Enteignung wĂŒrde das Eigentumsrecht der Vertriebenen verletzen, weil dieses Recht das Recht der Nutzung einschlieĂt. Ein Vertriebener kann aber seine Immobilien nicht mehr nutzen.
Soweit Vertreibungen eine hinreichend klar definierte Gruppe betreffen und mit der Absicht durchgefĂŒhrt werden, diese Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, erfĂŒllen sie auĂerdem den Tatbestand des Völkermordes im Sinne der UN-Konvention von 1948.
Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes definiert Vertreibung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.cite-ref-22[22]
In einem Gutachten, das 1991 im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung erstellt wurde, beurteilte der UN-Völkerrechtsberater Felix Ermacora die Vertreibung der Sudetendeutschen als Völkermord.cite-ref-23[23]cite-ref-24[24] Die Mehrheit der Völkerrechtler teilt Ermacors Ansichten nicht. So schreibt etwa Christian Tomuschat, es könne âtrotz der Schwere der Taten von einer gezielten Gesamtaktion des Völkermordes nicht die Rede sein.âcite-ref-25[25] Die Begriffe âGenozidâ und âVölkermordâ wurden von VertriebenenfunktionĂ€ren âals moralische Waffen (statt als juristisch-politische Werkzeuge)â verwendet, um âdie qualitativen Unterschiede zwischen alliierter/tschechoslowakischer und nationalsozialistischer deutscher Politik einzuebnenâ.cite-ref-26[26] Auch das Untersuchungsergebnis der von der EU beauftragten Gutachter Jochen Frowein, Ulf Bernitz und Christopher Lord Kingsland, veröffentlicht am 2. Oktober 2002, unterstĂŒtzt Ermacoras Wertung nicht.cite-ref-27[27]
Norman M. Naimark vertritt die Auffassung, dass die Vertreibung der Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei alle Elemente einer ethnischen SÀuberung aufwiesen, aber keinen Völkermord darstellten.cite-ref-28[28]
Vertreibungsverluste
Vertreibungsverluste gliedern sich in drei Kategorien:
1. Verluste an Leib und Leben (vgl. Gesamterhebung),
2. materielle Verluste und wirtschaftliche SchÀden,
3. ideelle und kulturelle Verluste.
Diese drei Verlustkategorien betreffen regelmĂ€Ăig drei Gruppen:
1. die vertriebene Bevölkerung,
2. die aufnehmende Bevölkerung und
3. die neu angesiedelte Bevölkerung (von deren politischer Vertretung regelmĂ€Ăig die Vertreibung ausging).
Die Verluste der vertriebenen Bevölkerung liegen auf der Hand. Aber auch die aufnehmende Bevölkerung hat zumindest kurzfristig oft unter Vertreibungen zu leiden. So wurde die Hungersnot der Nachkriegszeit in Deutschland (Hungerwinter 1946/47) durch die erzwungene Aufnahme von Millionen Vertriebenen auch fĂŒr die einheimische Bevölkerung massiv verschĂ€rft.
Auch fĂŒr die neue Bevölkerung stellt die Vertreibung oft keinen echten Gewinn dar, da diese hĂ€ufig selbst eher unfreiwillig in dieses Gebiet gekommen sind, entweder durch wirtschaftlichen Zwang oder durch Vertreibung aus anderen Gebieten. AuĂerdem besteht in der Neubevölkerung oft die Furcht, dass sich die vertriebene Bevölkerung das Land wieder holt, so dass wenig Neigung zu langfristiger Standortsicherung besteht.
Posttraumatische Belastungsstörungen
Nach einer nicht reprĂ€sentativen Studie, die auf der Auswertung von 600 Berichten und Interviews der Vertriebenen- und FlĂŒchtlingsgeneration des Zweiten Weltkrieges beruht, wurden folgende Störungen festgestellt: âSie leiden zum Beispiel unter Ăngsten, NervositĂ€t, Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, AlptrĂ€umen, werden von immer wiederkehrenden Bildern schrecklicher Erlebnisse gequĂ€lt.âcite-ref-29[29]
Die politische Debatte ĂŒber den Vertreibungsbegriff seit 1950
Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Begriff in einem verengten VerstÀndnis meist Ausweisung und Flucht deutschsprachiger Bevölkerung aus GrenzrÀumen mit nichteinheitlicher Bevölkerungsgeschichte oder isolierten mehrheitlich deutschen Sprachgebieten in den ehemals deutschen Ostgebieten, Polen, dem heutigen Tschechien und anderen Staaten Osteuropas nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Der Begriff Vertreibung beziehungsweise Vertriebene setzte sich erst Ende der 1940er-Jahre durch und wurde nur in der Bundesrepublik zur offiziellen, auch gesetzlich fixierten Bezeichnung dieses Vorgangs (Heimatvertriebene) beziehungsweise der von ihm Betroffenen. Bis dahin wurden zwangsumgesiedelte Deutsche begrifflich nicht von der Gesamtheit der FlĂŒchtlinge (siehe Displaced Persons) unterschieden, zuweilen auch â wie im spĂ€ten nationalsozialistischen Sprachgebrauch â als âEvakuierteâ bezeichnet.
Verwendung und genaue Bedeutung des Begriffs Vertreibung sind in Deutschland etwa seit den spĂ€ten 1980er Jahren strittig, da die Abgrenzbarkeit zwischen (gewaltsamer) Vertreibung und (gewaltloser) Emigration zunehmend in Frage gestellt wurde. Von einigen Politikern und Publizisten wurde die These aufgestellt, der Begriff der Vertreibung bezeichne lediglich eine Form von Zwangsmigration und komme in der internationalen Forschung ĂŒberwiegend als deutsches Lehnwort (im Englischen expulsion bzw. expellees) vor, wĂ€hrend auĂerhalb Deutschlands sonst eher von Deportierten oder FlĂŒchtlingen (refugees) gesprochen wird. Hinzu komme die Konfrontation des Kalten Krieges, denn in jenen Nationen, die Flucht und Vertreibung der Deutschen ab 1944/1945 veranlasst hatten, wĂ€hle man eher verharmlosende Begriffe, etwa das tschechische Wort Odsun (dt. âAbschiebung durch Abtransportâ) und den Begriff Transfer (âĂberfĂŒhrungâ). Auch innerhalb Deutschlands sei der Begriff der Vertreibung und der Vertriebenen nicht immer selbstverstĂ€ndlich gewesen. TatsĂ€chlich herrschte anfangs der Flucht- und FlĂŒchtlingsbegriff vor, zudem wurde in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR offiziell gezielt von âUmsiedlernâ bzw. âehemaligen Umsiedlernâ und âNeubĂŒrgernâ gesprochen. 1950 waren dies dort etwa 4,3 Millionen Menschen.
Eine eigenstĂ€ndige Benennung dieser Gruppe als âVertriebeneâ sei, so der Einwand, weniger durch evidente Tatsachen gerechtfertigt gewesen, sondern sie sei eher der Logik juristischer und politischer ZweckmĂ€Ăigkeit geschuldet: Zum einen besaĂen sie â aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (bei den Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und aus dem Sudetenland) beziehungsweise als Volksdeutsche â einen anderen Rechtsstatus als nichtdeutsche Deportierte und FlĂŒchtlinge. Zum anderen bot die Wahl dieses Begriffes mehrere politisch und sozial erwĂŒnschte Möglichkeiten: Er schuf eine Distanz zwischen deutschen Deportierten und den von den Deutschen Deportierten â Juden, Polen, Tschechen, Russen usw. Damit ermöglichte er in der Bundesrepublik einen Opferdiskurs, der eine tief greifende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus erschwerte.
Einige fĂŒhrende Vertreter der deutschen Vertriebenen, namentlich der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Herbert Hupka, und der PrĂ€sident des Bundes der Vertriebenen, Wenzel Jaksch (Hupka bis nach 1970, Jaksch bis zu seinem Tode), waren Sozialdemokraten. Die SPD vertrat die Interessen der deutschen Vertriebenen bis etwa 1964 gleichermaĂen wie die CDU und CSU. Insbesondere vertrat die SPD jahrelang die Ăberzeugung, nicht nur die Vertreibung selbst sei ein Verbrechen gewesen, sondern die etwaige Anerkennung der Oder-NeiĂe-Linie als neuer deutsch-polnischer Grenze wĂ€re als ein politisches Unrecht zu bewerten. In diesem Zusammenhang steht auch der spĂ€ter oft zitierte Aufruf Willy Brandts, Herbert Wehners und Erich Ollenhauers zum Deutschlandtreffen der Schlesier im Jahre 1963: âVerzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten. 100 Jahre SPD heiĂt vor allem 100 Jahre Kampf fĂŒr das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Recht auf Heimat kann man nicht fĂŒr ein Linsengericht verhökern. Niemals darf hinter dem RĂŒcken der aus ihrer Heimat vertriebenen oder geflĂŒchteten Landsleute Schindluder getrieben werden!â Diese Politik der SPD Ă€nderte sich allerdings ab etwa 1965, als die neue Ostpolitik entwickelt wurde. In seiner RegierungserklĂ€rung von 1969 gab Willy Brandt offen die Bereitschaft zur Anerkennung der Oder-NeiĂe-Linie als deutsch-polnische Grenze zu erkennen.
In den 1950er Jahren lieĂ sich durch die begriffliche Unterscheidung zwischen ânormalenâ Deportierten und deutschen Vertriebenen die Forderung nach Revision der Oder-NeiĂe-Linie leichter aufrechterhalten. Die Forderung nach dieser Revision diente nicht zuletzt der Integration der Vertriebenen in die westdeutsche Nachkriegspolitik. Es sollte verhindert werden, dass die Vertriebenen sich in noch stĂ€rkerem AusmaĂ Parteien zuwandten, in denen sich damals ehemalige Nationalsozialisten sammelten wie in der SRP, der DP, und dem Gesamtdeutschen Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten.
Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen eine andere Rechtsauffassung vertreten: Danach wurden die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer NeiĂe weder durch die BeschlĂŒsse der Potsdamer Konferenz vom Juli/August 1945, noch durch den Warschauer Vertrag von 1970 völkerrechtswirksam von Deutschland als Ganzem getrennt. Von diesem staats- und völkerrechtlichen Standpunkt aus ging es in den 1950er und 1960er Jahren nicht um deutsche Gebietsforderungen an Polen, sondern um umstrittene polnische Gebietsforderungen aus der Vergangenheit an Deutschland.
In der DDR dagegen wurden die Zwangsumgesiedelten als Umsiedler bezeichnet, ein gruppenspezifischer Sonderstatus im Sozialrecht wurde namentlich bei der Verteilung enteigneter FlĂ€chen bei der Bodenreform von 1946 und im âGesetz zur weiteren Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republikâ vom 8. September 1950 fixiert, blieb jedoch im Unterschied zum langfristig angelegten Vertriebenenrecht der Bundesrepublik nur bis in die frĂŒhen 1950er-Jahren relevant. AuĂerdem anerkannte die DDR bereits 1950 im Görlitzer Abkommen die Oder-NeiĂe-Linie als âFriedensgrenzeâ zwischen der DDR und Polen. SĂ€mtliche im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der KPD legten gegen diesen Akt Rechtsverwahrung ein und bezeichneten ihn als ânull und nichtigâ.
Die zeitgeschichtliche Forschung differenziert zwischen aufeinander folgenden Ereignissen der Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Heute stellen einige Historiker das damit bezeichnete PhĂ€nomen unter den Oberbegriff Zwangsmigration. Dieser Sprachgebrauch lehnt sich an die Formulierung des damaligen BundesprĂ€sidenten Richard von WeizsĂ€cker an, der in seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 die Vertreibung der Deutschen als âerzwungene Wanderschaftâ bezeichnet hatte.
Ein völliges Fallenlassen des Vertreibungsbegriffs ist aber â angesichts seiner Verankerung im öffentlichen (nicht nur deutschen) Bewusstsein â auch aus Sicht der politischen Linken â praktisch nicht möglich. WĂŒnschenswerter erscheint die Einordnung des Vertreibungsbegriffs in den Gesamtzusammenhang von Zwangsumsiedlungen im 20. Jahrhundert, so wie er in jĂŒngster Zeit verstĂ€rkt vorgenommen wird. Lange Debatten um Begriffe haben die Wirkung, politisch heikle Fragen wie die nach der Zahl der Morde und Vergewaltigungen bei diesem Geschehen an den Rand der Diskussion zu drĂ€ngen.
DarĂŒber hinaus erscheint der politischen Linken der Versuch fruchtbar, Vertreibung und jede Form von Zwangsmigration im Rahmen des allgemeinen Migrationsgeschehens zu betrachten. Denn angeblich könne eine klare Trennung zwischen Zwangsumsiedlung, Flucht und âfreiwilligerâ Migration hĂ€ufig nicht vorgenommen werden.
Zum anderen zeigen neuere Untersuchungen zur Integration der Vertriebenen angeblich, dass der Umgang mit und das Verhalten von Vertriebenen mehr Parallelen als Unterschiede zu anderen Migrantengruppen aufweist. Konkrete Unterschiede, wie etwa die von den deutschen Vertriebenen bis zum heutigen Tage erhobenen Forderungen nach AufklĂ€rung des Schicksals von mehreren Hunderttausend spurlos Vermissten, RĂŒckkehrrecht, Heimatrecht, EigentumsrĂŒckgabe und Anerkennung ihres Schicksals als eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne der Statuten des Internationalen Gerichtshofs von NĂŒrnberg, dĂŒrfen nach dieser Sichtweise nicht ĂŒber die groĂen Parallelen zwischen deutschen âZwangsmigrantenâ und auslĂ€ndischen Zuwanderern in Deutschland hinwegtĂ€uschen. Dennoch â so diese Sichtweise â werde man das Spezifikum der Zwangsmigration auch weiterhin zu berĂŒcksichtigen haben.
Die Vertreibungen der 1990er-Jahre in Bosnien, Kroatien und im Kosovo haben diese deutsche Diskussion wieder in den Hintergrund rĂŒcken lassen. Die Ăberzeugung, dass Vertreibung und Migration zwei grundlegend unterschiedliche Dinge sind, gewann wieder die Oberhand. Verbunden damit war die RĂŒckkehr zum eingangs definierten Vertreibungsbegriff. So erklĂ€rte Bundeskanzler Gerhard Schröder in seinem GruĂwort an den Tag der Heimat in Stuttgart vom 5. September 1999: âJeder Akt der Vertreibung, so unterschiedlich die historischen HintergrĂŒnde auch sein mögen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.â
Peter Glotz zitierte 2001 Roman Herzog:
âKein Unrecht, und mag es noch so groĂ gewesen sein, rechtfertigt anderes Unrecht. Verbrechen sind auch dann Verbrechen, wenn ihm andere Verbrechen vorausgegangen sind.cite-ref-30[30]â
Sehr kontroverse Sichtweisen gibt es in der polnischen Politik. Erst seit der politischen Wende 1988/89 konnte das Thema Vertreibung der Deutschen in der polnischen Ăffentlichkeit offen diskutiert und von Historikern ohne politische Einflussnahme erforscht werden.cite-ref-31[31] Seither wurde die Vertreibung in zahlreichen Publikationen und Veröffentlichungen historisch aufgearbeitet und in einer gesellschaftspolitischen Debatte bis heute kontrovers diskutiert.cite-ref-32[32] WĂ€hrend der polnische AuĂenminister WĆadysĆaw Bartoszewski am 28. April 1995 im Deutschen Bundestag die Vertreibung der Deutschen öffentlich als ein Unrechtcite-ref-33[33] bezeichnete, sprach 2008 der OppositionsfĂŒhrer JarosĆaw KaczyĆski davon, dass âDeutschland zu hundert Prozent Schuld am eigenen Vertriebenenschicksal trageâ.cite-ref-34[34]
Siehe auch
:
Liste der Vertriebenendenkmale in Polen
Literatur
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⹠Detlef Brandes, Holm Sundhaussen, Stefan Troebst (Hrsg.): Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische SÀuberung im Europa des 20. Jahrhunderts. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78407-4.
âą Edward J Erickson: A Global History of Relocation in Counterinsurgency Warfare. Bloomsbury Academic, London 2019, ISBN 978-1-350-06258-0.
âą Elena Fiddian-Qasmiyeh, Gil Loescher, Katy Long, Nando Sigona (Hrsg.): The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-965243-3.
âą Isabel Heinemann, Patrick Wagner (Hrsg.): Wissenschaft â Planung â Vertreibung. Neuordnungskonzepte und Umsiedlungspolitik im 20. Jahrhundert (= BeitrĂ€ge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 1). Steiner, Stuttgart 2006, ISBN 3-515-08733-8.
âą Norman Naimark: Fires of Hatred. Ethnic Cleansing in Twentieth-Century Europe. Harvard University Press, Cambridge 2001, ISBN 978-0-674-97582-8.
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âą Holm Sundhaussen: Ethnische Zwangsmigration. In: EuropĂ€ische Geschichte Online. hrsg. vom Institut fĂŒr EuropĂ€ische Geschichte, Mainz 2010.
âą Witold Sienkiewicz (Hrsg.): Illustrierte Geschichte der Flucht und Vertreibung. Mittel- und Osteuropa 1939 bis 1959. Weltbild Verlag, Augsburg 2009, ISBN 978-3-8289-0903-8.
Weblinks
Wiktionary: Vertreibung
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wiktionary: Vertriebener
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
âą Literatur ĂŒber Vertreibung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
âą Dokumentation der Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung
âą Bundesinstitut fĂŒr Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE)
âą Vertriebene, FlĂŒchtlinge, Kriegsgefangene, heimatlose AuslĂ€nder: 1949â1952, Bundesminister fĂŒr Vertriebene, Bonn 1953
âą Christina Weiss: Niemand will vergessen, Die Zeit Nr. 41/2003 vom 2. Oktober 2003 (Christina Weiss war Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Kultur und Medien)
âą Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung, Zeitgeschichte-online, Januar 2004
âą âDie Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten des heutigen Polenâ (Klaus Bachmann/Warschau auf der Konferenz âGedĂ€chtnis â Deutsche und Polen im Gedenkjahr 1995â)
âą Grenzverschiebungen: Zwangsmigration und Flucht von Polen, Deutschen und Tschechen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg
FuĂnoten
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cite-note-2121. â Vgl. zum Beispiel Emer de Vattel, The Law of Nations â Principles of the Law of Nature: Applied to the Conduct and Affairs of Nations and Sovereigns (translated from the French), Philadelphia 1856 (Dublin 1792), Book II: Of the Nations considered relatively to others. § 90.
cite-note-2222. â Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (Memento des Originals vom 25. April 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icc-cpi.int (PDF; 373 kB)
cite-note-2323. â Fritz Peter Habel, Dokumente zur Sudetenfrage. Unerledigte Geschichte. 5., völlig ĂŒberarbeitete Auflage, Langen MĂŒller, MĂŒnchen 2003, S. 923â926: Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Prof. Felix Ermacora: Die sudetendeutschen Fragen, 22. August 1991.
cite-note-2424. â Auszug aus dem Gutachten auf der Website des Felix Ermacora Instituts (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive)
cite-note-2525. â WDR: Vertreibungsverbrechen gegen die Menschlichkeit (Memento vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF).
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